Was muss beachtet werden
Mehr Infos zum Insolvenzverfahren
Seit dem ersten Juli 2014 gelten neue Regeln für die Privatinsolvenz, die den Verbrauchern ermöglichen sollen schneller schuldenfrei zu sein. Wie Unternehmen können auch Privatpersonen nun einen Insolvenzplan erstellen. Doch die Sache hat einige Haken.
Sechs bescheidene Jahre, dann ist der Spuk vorbei. Das ist – stark vereinfacht – die Idee bei einer Privatinsolvenz. Doch auch, wenn am Ende die Schuldenfreiheit steht, sechs Jahre sind ziemlich lang. Daher das neue Gesetz: Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln und im Idealfall sind die Schulden schon nach drei Jahren abgegolten. In der Praxis schaffen das aber nur wenige Verbraucher.
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Die Möglichkeit des Neustarts per Privatinsolvenz gibt es in Deutschland schon seit 1999. In den ersten Jahren stieg die Zahl dieser Insolvenzverfahren stetig an und pendelt seit 2006 um die 100.000 pro Jahr.
Die neue Gesetzeslage bringt für Schuldner längst nicht nur Vorteile. Die Hürde zur Schuldenfreiheit nach drei Jahren ist nach Ansicht von Verbraucherschützern viel zu hoch.
Die Schuldner zahlen nicht nur die Verfahrenskosten für Gericht und Insolvenzverwalter, sondern auch mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen.
Viele Kreditnehmer überschätzen das eigene Budget maßlos. Der Kassensturz-Rechner zeigt, wie viel Kredit sich Immobilienkäufer oder Konsumenten leisten können.
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